China-Goethe-Institut: Eingemauert und frei – Kunst im Gefängnis

Der Künstler ist frei. Die Kunst ist frei. Der Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes schützt die Kunst vor Mauern. Was aber ist, wenn die Kunst freiwillig hinter Gitter geht?

Wenn die Zuschauer nicht in die Konzerthalle oder den Theatersaal gehen können, müssen die Künstler eben zu den Zuschauern kommen. So ist die Logik des Dortmunder Kunst- und Literaturvereins für Gefangene. Sie bringen Kultur hinter Mauern, ein Projekt, das 2009 mit 25 Künstlern startete. Mittlerweile treten jedes Jahr ungefähr 120 Musiker und Entertainer in 12 Bundesländern vor den Insassen auf